Batteriegesetzhinweise
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgende Hinweise aufmerksam zu machen:
Rückgabepflicht für Altbatterien:
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager (Versandadresse) zurückgeben oder bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben.
Wichtige Hinweise zu Lithium-Batterien:
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Lithium-Batterien dürfen nicht beschädigt oder unsachgemäß entsorgt werden, da sie Brand- und Explosionsgefahr bergen.
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Bitte isolieren Sie die Pole mit Klebeband, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
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Geben Sie Lithium-Batterien nur an zugelassene Rücknahmestellen oder Recyclinghöfe zurück.
Bedeutung der Symbole auf Batterien:
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Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
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Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
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Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
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Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Bitte tragen Sie aktiv zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entsorgung bei, indem Sie Altbatterien ordnungsgemäß recyceln.